Energieausweis für Gebäude - alles Wissenswerte rund um das "PICKERL" für Ihre Immobilie
Seit dem 01.01.2010 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten (von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten) mit einer Baubewilligung vor dem 01.01.2006 grundsätzlich ein Energieausweis bis spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung vorzulegen. Der Ausweis gibt Ihnen Auskunft über den Energiezustand des Gebäudes, Sie erfahren also, ob Ihr Energiebedarf für Heizung und aller weiteren wichtigen Bestandteile eher hoch ist, oder ob die eingesetzte Energie sparsam genutzt wird.
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Was ist ein Energieausweis?
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Und wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?
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Information ist der erste Schritt!
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Der Energieausweis - ein Gütesiegel für Immobilien!
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Was bringt der Energieausweis?
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Welche Informationen liefert der Energieausweis genau?
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